Steuerberatung

Jahresabschluss mit Substanz – Verlässliche Zahlen, klare Aussagen

Zahlen sprechen für sich selbst – vorausgesetzt, sie sind korrekt, vollständig und verständlich aufbereitet. Ein professionell erstellter Jahresabschluss schafft Vertrauen, bietet unternehmerische Orientierung und bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen.

Ganzheitlich & individuell

Beratung aus den Bereichen Recht, Steuern & Prüfung.

Langjährig eingespielt

Seit 2003 – mit Erfahrung, Kontinuität und Weitblick.

Persönlich & verbindlich

Wir hören zu, denken mit und handeln vorausschauend.

Effizient & rechtssicher

Schnelle Abstimmungen, klare Ansprechpartner.

Jahresabschluss

Warum ein Jahres­abschluss Weitblick braucht

Ein Jahresabschluss ist kein rein technisches Ergebnis – er ist das Spiegelbild Ihrer unternehmerischen Entscheidungen. Je klarer und aussagekräftiger er ist, desto stärker wirkt er nach innen wie nach außen: gegenüber Banken, Investoren, Aufsichtsbehörden, Gesellschaftern oder der Öffentlichkeit.

Wir verstehen den Jahresabschluss nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als strategisches Instrument zur Optimierung, Positionierung und Klarheit.

Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschlüsse

Ein Jahresabschluss ist weit mehr als ein formales Dokument: Er zeigt, wie Sie wirtschaften, wo Potenziale liegen und wie Sie nach außen wirken – bei Banken, Behörden oder potenziellen Geschäftspartnern.

Was wir für Sie tun:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
  • Aufstellung des Anhangs
  • Offenlegung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz ans Finanzamt
  • Plausibilitätsbeurteilungen bei Bedarf
Über uns

Die Kanzlei Hägele Fehling

Wir sind ein interdisziplinäres Team aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit über 20 Jahren gemeinsamer Erfahrung. Unsere Mandanten schätzen nicht nur unser fachliches Know-how, sondern vor allem unsere persönliche und verlässliche Zusammenarbeit.

Als Kanzlei Hägele Fehling vereinen wir höchste Qualitätsansprüche mit individueller Beratung – für Unternehmen, Selbständige und Organisationen, die mehr erwarten als Standardlösungen.

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Vorteile

Mehr als eine Pflichtübung

Ein Jahresabschluss ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis. Richtig eingesetzt ist er ein strategisches Steuerungsinstrument:

  • für Kreditverhandlungen mit Banken
  • als Vertrauensbasis für Investoren oder Gesellschafter
  • zur Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien und Organisationen
  • als Nachweis für solide Unternehmensführung

Ob Kapitalgesellschaft, Stiftung oder Freiberufler – ein durchdachter Abschluss zeigt, dass Sie Ihre Zahlen im Griff haben und unternehmerisch zukunftsfähig handeln. Wir begleiten Sie mit Weitblick, Erfahrung und einem klaren Fokus auf das Wesentliche.

Interdisziplinär gedacht

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte

Unsere Mandanten profitieren von einem eingespielten Team aus drei Disziplinen. Wir denken nicht in Silos, sondern gemeinsam:

  • Steuerliche Bewertung der Bilanzpositionen
  • Rechtssicherheit bei Gesellschafterfragen
  • Freiwillige Prüfungen über unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Das Zusammenspiel aus steuerlicher, rechtlicher und prüferischer Expertise ermöglicht es uns, vorausschauend zu beraten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das Ergebnis: belastbare Jahresabschlüsse, die Substanz und Sicherheit schaffen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

Persönlich, kompetent und engagiert – genau das, was man sich wünscht.

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Herr Matthias Hägele

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Partner

Herr Jürgen Fehling

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Gabriele Suchandt

Rechtsanwältin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Dr. Gloria Frohs

FAQ

Häufige Fragen

Ein Jahresabschluss ist erforderlich, wenn Sie gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind – z. B. als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), als bestimmte Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen mit höherem Umsatz. Auch freiwillig kann ein Abschluss sinnvoll sein – etwa zur Vorlage bei Banken oder zur strategischen Planung.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Sie ist vor allem für kleinere Unternehmen und Freiberufler zulässig. Die Bilanz hingegen bildet die vollständige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens ab – sie ist komplexer, aber deutlich aussagekräftiger.

Die Dauer hängt stark vom Umfang und von der Qualität der übergebenen Unterlagen ab. In der Regel benötigen wir nach vollständigem Eingang der Unterlagen zwischen zwei und vier Wochen. Bei komplexen Sachverhalten, Konzernstrukturen oder zusätzlichen Prüferfordernissen stimmen wir individuelle Zeitpläne mit Ihnen ab.

Der Anhang ist bei vielen Kapitalgesellschaften verpflichtend und erläutert bestimmte Bilanzpositionen. Ein Lagebericht muss zusätzlich erstellt werden, wenn Sie als mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB gelten. Dort werden unter anderem Geschäftsverlauf, Chancen, Risiken und die voraussichtliche Entwicklung dargestellt. Wir beraten Sie individuell, ob und in welchem Umfang diese Bestandteile für Sie relevant sind.