Rechtsberatung

Handelsvertreterrecht – Klarheit für Verträge und Ansprüche

Das Handelsvertreterrecht regelt die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Unternehmen. Typische Themen sind Vertragsgestaltung, Kündigung, Provisionsansprüche und Wettbewerbsverbote. Wir beraten Handelsvertreter und Unternehmen in München und deutschlandweit zuverlässig und durchsetzungsstark.

Spezialisierte Expertise

Langjährige Erfahrung in handelsrechtlichen Vertragsgestaltungen und Prozessen.

Individuelle Beratung

Maßgeschneiderte Strategien für Handelsvertreter und Unternehmen.

Verhandlungsstärke

Erfahrung in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte aus einer Hand.

Handelsvertreterrecht

Rechte sichern, Konflikte lösen

Ob bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, der Klärung von Provisionsansprüchen oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses – das Handelsvertreterrecht birgt zahlreiche Konfliktpotenziale. Unklare Regelungen führen oft zu langwierigen Auseinandersetzungen und erheblichen finanziellen Risiken.

Wir unterstützen Handelsvertreter und Unternehmen bei Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Durchsetzung ihrer Rechte. Dabei berücksichtigen wir auch angrenzende Themen wie Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht, wenn es um Wettbewerbsverbote, Geschäftsführeranstellungsverträge oder Unternehmensstrukturen geht.

Leistungen

Umfassende Beratung im Handelsvertreterrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte, praxisnahe und vorausschauende Begleitung in allen Fragen des Handelsvertreterrechts – von der Vertragsgestaltung über die Prüfung bis hin zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir beraten Sie bei:

  • Erstellung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Beratung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung zu Ansprüchen bei Vertragsende (Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)
  • Schnittstellenberatung zu Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
Über uns

Die Kanzlei Hägele Fehling

Seit über 20 Jahren beraten wir Unternehmen und Handelsvertreter im Handelsvertreterrecht. Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Organisationen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Gesundheit, Bildung und Sport. Dieses breite Branchenwissen ermöglicht es uns, branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen und praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.

Unser Anspruch: rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Jahre Hägele Fehling

0

Mandate

0

Sterne Bewertung

0

Teammitglieder

0
Vorteile

Starke Vertretung im Handels­vertreter­recht

Eine professionelle Beratung und Vertretung im Handelsvertreterrecht bietet entscheidende Vorteile. Sie verschafft Sicherheit, schützt Ihre Ansprüche, minimiert Risiken und stärkt zugleich Ihre Verhandlungsposition in allen Phasen des Vertragsverhältnisses.

  • Rechtssicherheit – durch klare Verträge und belastbare Regelungen
  • Effektive Durchsetzung – konsequente Vertretung bei Provisions- und Ausgleichsansprüchen
  • Konfliktvermeidung – präzise Vertragsgestaltung verhindert Streitigkeiten
  • Praxisgerechte Lösungen – angepasst an Ihre Branche und individuelle Situation

So sichern Sie Ihre Rechte, erhöhen Ihre Planungssicherheit und schaffen eine stabile Basis für Ihre Geschäftstätigkeit – heute und in der Zukunft.

Interdisziplinär gedacht

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte

Das Handelsvertreterrecht überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsbereichen. Arbeitsrechtliche Fragen, gesellschaftsrechtliche Strukturen und steuerliche Aspekte spielen bei Handelsvertreterverträgen eine wesentliche Rolle. Durch unsere interdisziplinäre Aufstellung stellen wir sicher, dass alle relevanten Themen berücksichtigt werden.

Gemeinsam mit unseren Experten für Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerberatung entwickeln wir Lösungen, die juristisch fundiert und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten schätzen unsere Erfahrung und die verlässliche Beratung im Handelsvertreterrecht.

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner im Handelsvertreterrecht zur Seite. Ob Vertragsgestaltung, Provisionsansprüche oder Vertragsbeendigung – wir begleiten Sie persönlich und kompetent.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Herr Matthias Hägele

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Partner

Herr Jürgen Fehling

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Gabriele Suchandt

Rechtsanwältin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Dr. Gloria Frohs

FAQ

Häufige Fragen

Handelsvertreter haben in vielen Fällen Anspruch auf einen Ausgleich nach § 89b HGB, wenn sie neue Kunden geworben oder bestehende Geschäftsbeziehungen vertieft haben. Wir prüfen Ihren individuellen Anspruch und setzen diesen konsequent durch.

Handelsvertreter sind verpflichtet, die Interessen des vertretenen Unternehmens wahrzunehmen, Informationen weiterzugeben und Wettbewerbsverbote einzuhalten. Gleichzeitig haben sie Anspruch auf Provisionen und Ausgleichszahlungen. Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Bereits bei Vertragsabschluss sollten Handelsvertreter und Unternehmen rechtliche Beratung einholen, um klare und faire Regelungen zu schaffen. Spätestens bei Konflikten über Provisionen, Kündigungen oder Wettbewerbsverbote ist anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen klar geregelt sein und eine angemessene Karenzentschädigung vorsehen. Andernfalls sind sie unwirksam. Wir prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen Ihre Rechte durch.