Rechtsberatung

Gesellschaftsrecht –
Struktur, Sicherheit und klare Regelungen

Das Gesellschaftsrecht bildet die Grundlage für jede unternehmerische Tätigkeit. Ob Gründung, Umstrukturierung oder Gesellschafterstreit – rechtliche Klarheit ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und Handlungsfähigkeit zu sichern. Wir beraten Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht in München und deutschlandweit und entwickeln Lösungen, die Ihre wirtschaftlichen Ziele unterstützen und langfristig Bestand haben.

Langjährige Erfahrung

Mehr als 20 Jahre Expertise im Gesellschaftsrecht.

Individuelle Lösungen

Maßgeschneiderte Beratung, abgestimmt auf Ihre Unternehmenssituation.

Interdisziplinäre Kompetenz

Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung aus einer Hand.

Praxisnahe Umsetzung

Von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Gesellschaftsrecht

Chancen erkennen, Risiken vermeiden

Gesellschaftsrechtliche Fragen entstehen in allen Phasen des Unternehmenslebens – von der Wahl der passenden Rechtsform über die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zu Nachfolge- und Haftungsfragen. Fehler oder unklare Regelungen können zu erheblichen finanziellen und persönlichen Belastungen führen.

Wir begleiten Sie bei Gründung, Umstrukturierung, Anteilsübertragungen, Fusionen und Gesellschafterkonflikten. So erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung, die über das reine Gesellschaftsrecht hinausgeht.

Leistungen

Umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen sind komplex und erfordern eine rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige Lösung. Wir entwickeln Strategien, die Klarheit schaffen und Ihre unternehmerischen Interessen sichern.

Wir übernehmen für Sie:

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform (GmbH, AG, Personengesellschaften etc.)
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Begleitung von Unternehmensgründungen und Umwandlungen
  • Beratung und (gerichtliche) Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Unterstützung bei Anteilsübertragungen und Kapitalmaßnahmen
  • Gestaltung von Dienstverträgen für Organe (Geschäftsführer, Vorstände) und Organhaftungsfragen
Über uns

Die Kanzlei Hägele Fehling

Seit über 20 Jahren beraten wir mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer im Gesellschaftsrecht. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Unternehmen aus Branchen wie Ärzte und Heilberufe, IT- und Softwareunternehmen, Immobilienwirtschaft, Handelsgesellschaften, Mode & Design, Sport und Beratung. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Projekten ermöglicht es uns, rechtliche Herausforderungen praxisnah zu lösen und für unsere Mandanten langfristig tragfähige Strukturen zu schaffen.

Unser Anspruch: Klare Strukturen, rechtssichere Gestaltung und praxisnahe Lösungen für Ihr Unternehmen.

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Vorteile

Gesellschafts­rechtliche Beratung mit Mehrwert

Eine professionelle gesellschaftsrechtliche Beratung bietet nicht nur Sicherheit, sondern eröffnet auch neue Chancen. Mit klaren Strukturen vermeiden Sie Konflikte und schaffen eine belastbare Basis für Ihr Unternehmen.

  • Rechtssicherheit – durch klare Gesellschaftsverträge und belastbare Strukturen
  • Konfliktvermeidung – präzise Regelungen verhindern Streitigkeiten
  • Interessenvertretung – ob in Verhandlungen oder vor Gericht
  • Wirtschaftliche Effizienz – rechtliche Klarheit spart Zeit und Kosten
  • Ganzheitlicher Ansatz – enge Verzahnung mit Steuer- und Wirtschaftsberatung

Durch eine vorausschauende Gestaltung sichern Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens und vermeiden rechtliche wie wirtschaftliche Risiken.

Interdisziplinär gedacht

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte

Gesellschaftsrecht berührt zahlreiche angrenzende Rechts- und Fachbereiche. So spielen arbeitsrechtliche Fragen bei Geschäftsführerverträgen, erbrechtliche Themen bei Unternehmensnachfolgen oder steuerliche Aspekte bei Kapitalmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Hinzu kommen oft wirtschaftsprüferische Fragestellungen, etwa bei Bewertungen oder Prüfungen.

Unser interdisziplinärer Ansatz sorgt dafür, dass diese Schnittstellen frühzeitig erkannt, sorgfältig analysiert und in eine durchdachte Gesamtstrategie eingebunden werden. Bei Bedarf beziehen wir auch Themen wie die Gründungsberatung mit ein, um von Beginn an rechtliche und wirtschaftliche Klarheit zu schaffen.

So erhalten Sie eine Beratung, die rechtlich belastbar, wirtschaftlich sinnvoll und in der Praxis nachhaltig wirksam ist.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung und die praxisnahe Beratung im Gesellschaftsrecht.

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Unsere Kanzlei steht Ihnen als zuverlässiger Partner im Gesellschaftsrecht zur Seite. Ob Gründung, Umstrukturierung oder Konfliktlösung – wir begleiten Sie persönlich und kompetent.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Herr Matthias Hägele

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Partner

Herr Jürgen Fehling

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Gabriele Suchandt

Rechtsanwältin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Dr. Gloria Frohs

FAQ

Häufige Fragen

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Gesellschaften und ihren Gesellschaftern. Dazu gehören Gründung, Organisation, Vertretung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Beendigung einer Gesellschaft. Wir beraten Sie in allen relevanten Fragen – von der Wahl der Rechtsform bis zur Auseinandersetzung und Liquidation.

Immer bei Gesellschaftsgründungen oder dann, wenn Gesellschaftsverträge oder Gesellschaftervereinbarungen geschlossen oder geändert werden, Anteile übertragen werden oder Konflikte zwischen Gesellschaftern entstehen. Gerade bei Umstrukturierungen, Fusionen oder Unternehmensverkäufen ist anwaltliche Beratung unerlässlich.

Bei der Unternehmensnachfolge geht es nicht nur um steuerliche Fragen, sondern auch um gesellschaftsrechtliche Strukturen. Wir gestalten Nachfolgelösungen in enger Abstimmung mit der Nachfolge- und Erbschaftsplanung, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und Handelsgeschäften, während das Gesellschaftsrecht im Wesentlichen die Organisation und Struktur von Gesellschaften, insb. auch die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander betrifft. In der Praxis greifen beide Bereiche ineinander. Wir beraten Sie daher umfassend im Handels- und Gesellschaftsrecht und stellen sicher, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.