Das Gemeinnützigkeitsrecht stellt besondere Anforderungen an Stiftungen, Non-Profit-Organisationen und andere Körperschaften. Ob Satzungsgestaltung, steuerliche Begünstigungen oder die Einhaltung komplexer rechtlicher Vorgaben – fehlerhafte Strukturen können zu erheblichen Nachteilen bis hin zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Wir beraten und vertreten Organisationen in München und deutschlandweit umfassend in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Rechtssicherheit
Satzungsgestaltung und Beratung, die allen gesetzlichen Anforderungen standhält.
Langjährige Erfahrung
Mehr als 20 Jahre Expertise in der Beratung gemeinnütziger Organisationen.
Individuelle Lösungen
Maßgeschneiderte Konzepte für Stiftungen und Non-Profit-Organisationen.
Interdisziplinäre Kompetenz
Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte werden optimal verzahnt.
Gemeinnützige Organisationen profitieren von zahlreichen steuerlichen Vorteilen, müssen dafür aber komplexe rechtliche und organisatorische Vorgaben beachten. Besonders wichtig sind eine rechtssichere Satzung, die zweckentsprechende Mittelverwendung und eine transparente Rechnungslegung.
Wir begleiten Sie bei der Gründung und Anerkennung Ihrer Organisation, bei der laufenden Beratung sowie in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren. Unser Ziel ist es, die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation langfristig zu sichern und gleichzeitig Gestaltungsspielräume effektiv zu nutzen.
Wir unterstützen Ihre Organisation in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit – von der Gründung und Anerkennung über die laufende Beratung bis hin zur Anpassung von Satzungen und der Vertretung in komplexen Verfahren. Dabei behalten wir stets die Besonderheiten Ihrer Organisation im Blick und entwickeln praxisgerechte, nachhaltige Lösungen.
Seit über 20 Jahren beraten wir Stiftungen und Non-Profit-Organisationen in allen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts. Unsere Kanzlei vereint Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sport und Kultur. Diese Branchenkenntnis ermöglicht es uns, branchenspezifische Besonderheiten zuverlässig zu berücksichtigen und passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Unser Anspruch: rechtliche Klarheit, steuerliche Sicherheit und nachhaltige Strukturen für Ihre Organisation.
Jahre Hägele Fehling
Mandate
Sterne Bewertung
Teammitglieder
Eine kompetente Beratung im Gemeinnützigkeitsrecht schafft Klarheit und schützt vor Risiken. Sie bewahrt die steuerliche Begünstigung und stärkt das Vertrauen von Spendern, Mitgliedern und Behörden.
So sichern Sie die Handlungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit Ihrer gemeinnützigen Arbeit.
Das Gemeinnützigkeitsrecht überschneidet sich mit Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsprüfung. Ob es um die Erstellung von Jahresabschlüssen, die steuerliche Anerkennung oder gesellschaftsrechtliche Fragen bei Stiftungen geht – wir betrachten Ihr Anliegen umfassend.
Durch die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entwickeln wir Lösungen, die rechtlich fundiert, steuerlich effizient und organisatorisch umsetzbar sind. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihre Organisation langfristig erfolgreich und handlungsfähig bleibt.
Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung und die verlässliche Begleitung im Gemeinnützigkeitsrecht.
Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner im Gemeinnützigkeitsrecht zur Seite. Ob Satzungsgestaltung, steuerliche Anerkennung oder behördliche Verfahren – wir begleiten Sie persönlich und kompetent.
Herr Matthias Hägele
Herr Jürgen Fehling
Frau Dr. Gloria Frohs
Gemeinnützige Organisationen profitieren von Steuerbefreiungen, Spendenabzugsfähigkeit und erhöhter Glaubwürdigkeit. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anerkennungsprozess und sichern Ihre Vorteile nachhaltig.
Die Satzung muss die gemeinnützigen Zwecke klar definieren, die Mittelverwendung eindeutig regeln und den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen. Fehler können zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Wir prüfen und gestalten Ihre Satzung rechtssicher und praxisnah.
Bereits bei der Gründung einer Organisation ist rechtliche Beratung wichtig, um eine dauerhafte Anerkennung zu sichern. Auch bei Änderungen der Satzung, Konflikten mit dem Finanzamt oder größeren Projekten empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Eine kontinuierliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Organisation dauerhaft regelkonform aufgestellt bleibt.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann gravierende steuerliche und organisatorische Folgen haben. Neben Steuernachforderungen droht der Verlust von Spenden und öffentlicher Förderung. Wir zeigen Ihnen Wege, Risiken zu vermeiden, und vertreten Sie im Ernstfall konsequent gegenüber Finanzamt und Behörden, um Ihre Interessen zu wahren.