Rechtsberatung

Arbeitsrecht –
Klarheit, Sicherheit und Durchsetzungskraft

Arbeitsrecht ist komplex – von der Einstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Als Anwälte für Arbeitsrecht in München beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effizient, souverän – auch mit Fokus auf Kündigungsschutz, Vertragsprüfung und Kollektivarbeitsrecht.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Langjährige Expertise durch Dr. Gloria Frohs, Matthias Hägele und Nikola Naumann.

Individuelle Lösungen

Passgenaue Beratung – abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.

Interdisziplinäre Kompetenz

Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung aus einer Hand.

Erfolgreiche Prozess­vertretung

Erfahrung in Kündigungsschutzverfahren und kollektiven Konflikten, insb. bei Streitigkeiten um Vergütung oder Wettbewerb.

Arbeitsrecht

Chancen nutzen, Risiken vermeiden

Arbeitsrechtliche Konflikte entstehen oft plötzlich und können erhebliche persönliche und betriebliche Folgen haben. Mit einer vorausschauenden Beratung lassen sich Risiken minimieren und Lösungen schaffen, die sowohl rechtlich belastbar als auch zukunftsorientiert sind.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, auch mit gesellschaftsrechtlichem Bezug. Dies umfasst insbesondere die Begleitung in Kündigungsschutzverfahren, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen bis hin zur Vertretung vor Gericht: Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Dabei verknüpfen wir unsere arbeitsrechtliche Expertise eng mit angrenzenden Bereichen wie der gesellschaftsrechtlichen Beratung oder dem Handelsrecht. So profitieren Sie von einer ganzheitlichen Betreuung, die über das Arbeitsrecht hinausgeht.

Leistungen

Umfassende Beratung im Arbeitsrecht

Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung deckt eine Vielzahl von Fragestellungen ab – von der Vertragsprüfung bis zur Prozessvertretung. Wir begleiten Sie durchgehend und entwickeln individuelle Strategien.

Wir übernehmen für Sie:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Vertragsbeendigung und Kündigungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen
  • Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung zu Ansprüchen bei Vertragsende (Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB)
  • Schnittstellenberatung zu Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht
Über uns

Die Kanzlei Hägele Fehling

Die Kanzlei Hägele Fehling vereint Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unter einem Dach. Seit über 20 Jahren beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Führungskräfte aus verschiedensten Branchen – von Ärzten und IT-Unternehmen über Immobilien- und Handelsgesellschaften bis hin zu Mode, Sport und Beratung. Unser Partner Matthias Hägele ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und bringt seine langjährige Erfahrung gezielt in jedes Mandat ein.

Unser Anspruch: praxisnahe Lösungen, rechtliche Klarheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Jahre Hägele Fehling

0

Mandate

0

Sterne Bewertung

0

Teammitglieder

0
Vorteile

Mehrwert einer frühzeitigen Beratung

Eine frühzeitige und umfassende Beratung im Arbeitsrecht bietet zahlreiche Vorteile. Sie vermeiden nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen auch Klarheit und Sicherheit in sensiblen Situationen. Gerade bei Kündigungen, Abwicklungsverträgen oder Fragen zur Vergütung ist es entscheidend, rechtzeitig die Weichen zu stellen.

  • Rechtssicherheit – Durch fundierte Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Effektive Interessenvertretung – ob in Verhandlungen oder vor Gericht
  • Zukunftsorientierte Perspektive – wir denken über die aktuelle Auseinandersetzung hinaus
  • Individuelle Strategien – zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation

Eine durchdachte arbeitsrechtliche Strategie schützt Ihre Rechte, vermeidet Konflikte und eröffnet Handlungsspielräume. Arbeitnehmer profitieren von Klarheit, Sicherheit und der Möglichkeit, ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Interdisziplinär gedacht

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Rechtsanwälte

Arbeitsrechtliche Fragestellungen sind häufig eng mit anderen Rechtsgebieten verzahnt. So betreffen Abwicklungsverträge, Aufhebungsverträge oder Bonusmodelle regelmäßig auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte. Gleiches gilt für Restrukturierungen oder Betriebsübergänge, bei denen arbeitsrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Fragen ineinandergreifen.

Durch die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten Sie eine abgestimmte Gesamtlösung. Wir analysieren Ihre Situation aus mehreren Perspektiven, entwickeln praxisnahe Handlungsempfehlungen und begleiten Sie von der Verhandlung bis zur Umsetzung. Damit sichern wir Ihre Position umfassend – rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Mandanten

Unsere Mandanten schätzen unsere Erfahrung, Zuverlässigkeit und den praxisnahen Ansatz im Arbeitsrecht. Hier ein Auszug aus den Rückmeldungen:

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und unkomplizierte Kontaktaufnahme. Ob erste Fragen oder ein konkretes Anliegen – wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Herr Matthias Hägele

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Partner

Herr Jürgen Fehling

Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Gabriele Suchandt

Rechtsanwältin
Angestellte Berufsträgerin

Frau Dr. Gloria Frohs

FAQ

Häufige Fragen

Ein Aufhebungsvertrag bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Chance, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich, zeitnah und rechtssicher zu beenden, ohne ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren zu riskieren. Dabei können Aspekte wie Abfindungen, Zeugnisnoten und Freistellungen individuell geregelt werden.

Neben der Einhaltung der Schriftform (§ 623 BGB) sind insbesondere Fristen entscheidend. Für Arbeitnehmer gilt meist die Drei-Wochen-Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Arbeitgeber müssen zudem etwaige Beteiligungsrechte (z.B. Betriebsrat) und den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz prüfen.

Standardverträge decken oft nicht die spezifischen Risiken ab. Eine individuelle Gestaltung schützt vor unwirksamen Klauseln (AGB-Kontrolle) und regelt kritische Punkte wie Überstunden, Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverbote rechtssicher, um späteren Streit zu vermeiden.

Eine Freistellung entbindet den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht, meist unter Fortzahlung der Bezüge. Hierbei sollte genau geklärt werden, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und wie Resturlaub oder Überstunden verrechnet werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.